2.Stellungsnahme Gegner

 

Re: 1. Gegenerwiderung zu BVS-VG 01/2012

 

Sehr geehrtes Verbandsgericht,

Sehr geehrte Sportfreunde,

 

nochmals und auch letztmalig möchte ich mich hier im Namen des BVS wie folgt äußern:

 

Der BV Hoyerswerda schreibt in seiner Erwiderung unter Pkt. 1 : "Der  Jugendausschuss  befasst  sich mit  ressortübergreifenden  Fragen  des

Spielbetriebs  der  Kinder  und  Jugend,  insbesondere  überarbeitet  er die Jugendordnung des BVS sofern wesentliche Änderungen erforderlich sind.

Nach unserer Auffassung ist die Änderung eines Spielsystems eine wesentliche Änderung."

Daraus ist zu Schlußfolgerungen, dass nunmehr auch der Antragsteller Herr Schulze (BV Hoyerswerda) den Jugendausschuss für eine solche Änderung als " zuständig " betrachtet, im Sinne des Erarbeitens und Beschließens. Genau dies war jedoch Inhalt der Prüfung durch das Verbandsgericht. Wir erlangen den Eindruck, dass es mehr um eine inhaltliche Diskussion gehen soll, was jedoch nicht Gegenstand der Verfahrens ist. Sehr gern nehmen wir das rege Interesse des BV Hoyerswerda am zustande kommen des neuen Spielsystems war und werden versuchen diese Informationen über die Entwicklung dieser Änderung weiter zu reichen. Diese sehen wir jedoch eher als Aufgabe des Jugendauschusses als die des Verbandsgerichtes.

 

Im Übrigen sehen wird den Jugendausschuss als Expertengremium durchaus als entscheidungsbefugt hinsichtlich der Einschätzung der Notwendigkeit von Änderungen an. Diese auf der Entscheidung von Vereinsvertretern basierende Richtlinienkompetenz ist die Basis des Tuns und Handels des BVS.

 

Ohne auf den Inhalt des Spielsystems einzugehen, hier noch eine Anmerkungen oder besser Richtigstellungen:

-    Die Sachkenntnis, dass der Landestrainer den Stand nach dem zweiten Turnier als Grundlage seiner Leistungsfeststellung nimmt, ist so nicht

     richtig. Fragen wurden seitens des Klägers bisher dazu nie erhoben.

 

Mit sportlichen Grüßen

 

 

Mit sportlichen Grüßen

 

Michael Götz

Badminton-Verband Sachsen e.V.

- Präsident -

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