WG: 1. Gegenerwiderung zu BVS-VG 01/2012
Wertes Verbandsgericht, werter Vorsitzender,
ich weiß, dass wir noch nicht aufgefordert sind eine Gegendarstellung zu machen. Leider wurde auf unsere konkrete Frage noch immer keine Antwort gegeben. Auch in unserer Antragstellung ging es lediglich um die Rechtmäßigkeit für die Einführung eines neuen Spielsystems.
Eines muss ich hier aber noch klarstellen. Wir bestreiten doch nicht die Rechtmäßigkeit des Jugendausschusses - die ist von uns unbestritten. Was wir beklagen ist die nicht erbrachte Erklärung über eine Notwendigkeit der Änderung des alten Systems in ein S-System. In der GO steht doch klar drin " insbesondere überarbeitet er die Jugendordnung des BVS ,sofern wesentliche Änderungen erforderlich sind". Die Formulierung "sofern wesentliche Änderungen erforderlich sind" - und genau „das Erforderliche“ ist unklar. Woraus ergibt sich die erforderliche Änderung? Wenn die einfache Frage beantwortet würde, wäre schon alles geklärt.
Viele Grüße aus der Lausitz
rainer